Kosten & Abrechnung
Wenn du privat versichert bist, rechne ich meine Leistungen nach der Privatgebührenordnung RLP ab. Die Vergütung orientiert sich am Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, der zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband vereinbart wurde.
Aktuell gültig: Hebammenhilfevertrag vom 01.11.2025 bis 31.12.2027
Das bedeutet für dich:
- Die Kosten werden – abhängig von deinem Tarif – von deiner privaten Krankenversicherung übernommen.
- Auch die Beihilfe erstattet die Leistungen in der Regel entsprechend ihrer jeweiligen Vorgaben.
- Du erhältst die Rechnung direkt von mir und reichst sie anschließend bei deiner Versicherung ein.
Deine individuelle Begleitung
Du bist gesetzlich versichert oder möchtest einzelne Leistungen unabhängig von deiner Krankenversicherung in Anspruch nehmen?
Dann kannst du alle meine Angebote selbstverständlich auch als Selbstzahlerin in Anspruch nehmen. Ob und in welchem Umfang deine Krankenkasse die Leistungen übernimmt, musst du mit deiner Krankenkasse abklären.
Mir ist wichtig, dass du die Begleitung erhältst, die zu dir und deiner persönlichen Situation passt – unabhängig von den Leistungen, die eine Krankenkasse vorgibt.
So entsteht Raum für individuelle Betreuung, ausreichend Zeit für deine Fragen und eine Begleitung, die sich an deinen Bedürfnissen orientiert.
Eine Investition in dich und dein Vertrauen
Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit deinem Kind sind besondere Lebensphasen. Eine individuelle Begleitung kann dir Sicherheit schenken, dein Vertrauen in dich selbst stärken und dich dabei unterstützen, deinen eigenen Weg zu gehen.
Du investierst nicht nur in eine Leistung, sondern in persönliche Unterstützung, Zeit, Vertrauen und eine selbstbestimmte Erfahrung rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.